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- Verhinderungspflege
Die sogenannte Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, diese gibt es ab dem Pflegegrad 2. Die Verhinderungspflege kann bis zu 1612,00 € pro Jahr betragen.
Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege NICHT für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung benötigen, können Sie 50% in das Budget der Verhinderungspflege (806 € pro Jahr ) umwandeln.
Somit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 2418 € pro Jahr aufgestockt werden.
- Pflegehilfsmittel
Die Pflegeversicherung bezahlt für Verbrauchsartikel, zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen, 40 € pro Monat.
Außerdem beteiligt sie sich an technischen Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Pflegebett.
- Pflegegrad 1
In diesem Pflegegrad erhalten Sie:
- 244 Euro Pflegegeld
- 333,33 Euro eventuelle Steuervorteile
- Pflegegrad 2
In diesem Pflegegrad erhalten Sie:
- 316 € Pflegegeld
- 333,33 € eventuelle Steuervorteile
- 201,50 € Verhinderungspflege ( bis zu 2418 € pro Jahr )
- Pflegegrad 3
In diesem Pflegegrad erhalten Sie:
- 545 € Pflegegeld
- 333,33 € eventuelle Steuervorteile
- 201,50 € Verhinderungspflege ( bis zu 2418 € pro Jahr )
- Pflegegrad 4
In diesem Pflegegrad erhalten Sie:
- 728 € Pflegegeld
- 333,33 € eventuelle Steuervorteile
- 201,50 € Verhinderungspflege ( bis zu 2418 € pro Jahr )
- Pflegegrad 5
In diesem Pflegegrad erhalten Sie:
- 901 € Pflegegeld
- 333,33 € eventuelle Steuervorteile
- 201,50 € Verhinderungspflege ( bis zu 2418 € pro Jahr )
Für alle weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung.